Pflegedienst Lezius

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Entlastungsleistungen

Entlastungsbetrag: 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Viele Pflegebedürftige werden von ihren Angehörigen zuhause betreut und gepflegt. Der Pflegealltag zuhause findet damit rund um die Uhr statt. Das erfordert viel Zeit und Kraft. Um pflegende Angehörige zu entlasten, steht pflegebedürftigen Versicherten, die zuhause gepflegt werden, der sogenannte Entlastungsbetrag zu.

Der Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen soll es Pflegebedürftigen ermöglichen, ihren Alltag abwechslungsreicher und selbstständiger zu gestalten. pflege.de informiert Sie über die Höhe der Leistung, Voraussetzungen und führt Beispiele möglicher Betreuung- und Entlastungsleistungen an.

Definition:

Nach dem Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) haben alle Pflegebedürftigen, die zuhause versorgt werden und einen Pflegegrad haben, Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Um diese beziehen zu können, steht Versicherten der sogenannte Entlastungsbetrag zu. Dabei handelt es sich um einen einheitlichen Zuschuss der Pflegeversicherung in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat. Ziel der zusätzlichen Entlastungsleistung ist es, pflegende Angehörige im Pflegealltag zu unterstützen und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern.

Dazu stehen Ihnen alle benötigten und von uns Angebotenen Pflege,- Betreuungs- und Hauswirtschaftliche Leistungen zur Verfügung. Ausgenommen davon ist die Behandlungspflege.